Egal worum es sich handelt...

 

Ob es eine gelungene Party, Firmenfest oder Abschlussfeier sein soll,

Immer wird es darauf ankommen, ob technisch alles gut umgesetzt wurde.

 

Um Ihnen die Möglichkeit in unser Equipment zu gewähren, stehen Ihnen die Folgenden Seiten frei zur Verfügung.

 

Durch eine Zusammenarbeit mit einem großen Unternehmen für Veranstaltungstechnik gibt es keinerlei Grenzen der Möglichkeiten!

Unser Equipment wird nach Verlangen aufgerüstet!

 

Natürlich besteht auch die Möglichkeit, dass sie nur Ihre passende Partyanlage bei uns leihen!

 

 

 

 

 

Bei der Vermietung ist folgendes zu beachten:


§4 Vermietung – Veranstaltungen

 

    1.) Der vereinbarte Mietpreis gilt – sofern nicht anders vereinbart – für 24h und ist grundsätzlich im Voraus zu entrichten.

    2.) Mit Entgegennahme gelten die Mietgeräte als Mängelfrei übergeben, falls nicht binnen 12h Mängelrügen geltend gemacht werden und der Fa. HC-DJ-Team die Möglichkeit zur Ausbesserung der Mängel gegeben wird. Fallen während einer Veranstaltung Geräte oder Anlagen durch technischen Defekt aus, so ist die Fa. HC-DJ-Team bemüht, alles Zumutbare zu unternehmen, um die defekten Teile auszutauschen oder instand zu setzen. Die Fa. HC-DJ-Team haftet nicht für entstandene Schäden, es sei denn. Es liegt eine vorsätzliche oder grobfahrlässige Vertragsverletzung vor.

    3.) Ein nachträgliches Anzeigen der Nichtfunktion berechtigt nicht zur Rückforderung einer schon gezahlten Mietgebühr oder zur Kürzung eines noch fälligen Zahlungsbetrags. Trotz der Versicherung die die Einsatzfähigkeit übernimmt, übernimmt der Vermieter keine Verantwortung für finanzielle Schäden, die durch den Ausfall des gemieteten Materials entstehen. Auch Kosten, die durch nicht abgesprochene Ersatzlieferungen durch Dritte entstehen, werden durch den Vermieter nicht getragen!

    4.) Der Auftraggeber verpflichtet sich, gegen Beschädigung oder Diebstahl der Geräte eine ausreichende Versicherung abzuschließen.

    5. )Im Fall von Unruhen oder Unfall, im oder am Veranstaltungsort, haftet der Auftraggeber für jeden körperlichen oder materiellen Schaden, der an Material oder Personal entsteht. Dies gilt auch für Material was in Eigenleistung transportiert wird.

    6.) Der Mieter hat die Beweislast dafür zu tragen, dass er alles Erdenkliche und Zumutbare getan hat, um Verlust und Beschädigung zu Verhindern. Bei verspäteter oder sonst wie vertragsbrüchiger Rückgabe hat der Mieter ungeachtet sein fortdauernden Mietzahlungspflicht für alle Schäden einzustehen, die der Fa. HC-DJ-Team dadurch entstanden sind, dass die Nachmietung gestört oder verhindert worden ist.

    7.) Werden die Geräte nicht in einem ordnungsgemäßen Zustand zurückgegeben, so ist die Fa. HC-DJ-Team berechtigt, die Reinigungs- bzw. Wartungsgebühr zu erheben.

    8.) Bei Bedienungspersonal übernehmen wir für dessen Einsatzfähigkeit keinerlei Gewährleistung, falls Mitarbeiter durch Krankheit, Unglück oder ähnlich unverschuldetem Ereignisse an der Dienstausübung gehindert sind. Bei verschuldetem Personalausfall wird die Fa. HC-DJ-Team von der Leistung frei und haftet nicht für eingetretene Schäden.

    9.) Der Rücktritt vom Mietvertrag ist bis zu 8 Wochen vor der Veranstaltung kostenfrei schriftlich möglich. Ein Rücktritt innerhalb der 8 Wochen ist ein Entschädigung in HöHE von 50% des Auftragswertes fällig. Bei einem Rücktritt bis zu 4 Wochen vor der Veranstaltung ist der Rücktritt nur noch bei einer Entschädigungssumme von 75% der Auftragssumme möglich.

    10.) Für jegliche Schäden, die durch mangelhaften Strom oder Stromschwankungen (oder gestelltes Material) entstehen, hat der Veranstalter in vollem Umfang zu haften. Die gegenteilige Beweisführung ist vom Veranstalter durchzuführen.

    11.) Der Mieter verpflichtet sich, über den beabsichtigten Verwendungszweck genauestes und wahrheitsgemäß Auskunft zu geben, die Mietgeräte vor jeglichen Zugriffen Dritter zu schützen der Fa. HC-DJ-Team sofort telefonisch und schriftlich zu unterrichten, falls etwa Dritte Zugriff nehmen sollten. Der Mieter haftet für alle Schäden, die der Fa. HC-DJ-Team durch Ausfall der Geräte, auf Grund von Vollstreckungsmaßnahmen beim Mieter entstehen.

    12.) Anmeldung und Abrechnung der Veranstaltung bei der GEMA ist ausschließlich Sache des Veranstalters.

    13.) Die Zahlung der Rechnung erfolgt netto Kasse ohne Abzug, sofern keine andere Zahlung vereinbart wurde.


Tontechnik -


Lichttechnik - 


Videotechnik -





Egal worum es sich handelt...

 

Ob es eine gelungene Party, Firmenfest oder Abschlussfeier sein soll,

Immer wird es darauf ankommen, ob technisch alles gut umgesetzt wurde.

 

Um Ihnen die Möglichkeit in unser Equipment zu gewähren, stehen Ihnen die Folgenden Seiten frei zur Verfügung.

 

Durch eine Zusammenarbeit mit einem großen Unternehmen für Veranstaltungstechnik gibt es keinerlei Grenzen der Möglichkeiten!

Unser Equipment wird nach Verlangen aufgerüstet!

 

Natürlich besteht auch die Möglichkeit, dass sie nur Ihre passende Partyanlage bei uns leihen!

 

 

 

 

 

Bei der Vermietung ist folgendes zu beachten:


§4 Vermietung – Veranstaltungen

 

    1.) Der vereinbarte Mietpreis gilt – sofern nicht anders vereinbart – für 24h und ist grundsätzlich im Voraus zu entrichten.

    2.) Mit Entgegennahme gelten die Mietgeräte als Mängelfrei übergeben, falls nicht binnen 12h Mängelrügen geltend gemacht werden und der Fa. HC-DJ-Team die Möglichkeit zur Ausbesserung der Mängel gegeben wird. Fallen während einer Veranstaltung Geräte oder Anlagen durch technischen Defekt aus, so ist die Fa. HC-DJ-Team bemüht, alles Zumutbare zu unternehmen, um die defekten Teile auszutauschen oder instand zu setzen. Die Fa. HC-DJ-Team haftet nicht für entstandene Schäden, es sei denn. Es liegt eine vorsätzliche oder grobfahrlässige Vertragsverletzung vor.

    3.) Ein nachträgliches Anzeigen der Nichtfunktion berechtigt nicht zur Rückforderung einer schon gezahlten Mietgebühr oder zur Kürzung eines noch fälligen Zahlungsbetrags. Trotz der Versicherung die die Einsatzfähigkeit übernimmt, übernimmt der Vermieter keine Verantwortung für finanzielle Schäden, die durch den Ausfall des gemieteten Materials entstehen. Auch Kosten, die durch nicht abgesprochene Ersatzlieferungen durch Dritte entstehen, werden durch den Vermieter nicht getragen!

    4.) Der Auftraggeber verpflichtet sich, gegen Beschädigung oder Diebstahl der Geräte eine ausreichende Versicherung abzuschließen.

    5. )Im Fall von Unruhen oder Unfall, im oder am Veranstaltungsort, haftet der Auftraggeber für jeden körperlichen oder materiellen Schaden, der an Material oder Personal entsteht. Dies gilt auch für Material was in Eigenleistung transportiert wird.

    6.) Der Mieter hat die Beweislast dafür zu tragen, dass er alles Erdenkliche und Zumutbare getan hat, um Verlust und Beschädigung zu Verhindern. Bei verspäteter oder sonst wie vertragsbrüchiger Rückgabe hat der Mieter ungeachtet sein fortdauernden Mietzahlungspflicht für alle Schäden einzustehen, die der Fa. HC-DJ-Team dadurch entstanden sind, dass die Nachmietung gestört oder verhindert worden ist.

    7.) Werden die Geräte nicht in einem ordnungsgemäßen Zustand zurückgegeben, so ist die Fa. HC-DJ-Team berechtigt, die Reinigungs- bzw. Wartungsgebühr zu erheben.

    8.) Bei Bedienungspersonal übernehmen wir für dessen Einsatzfähigkeit keinerlei Gewährleistung, falls Mitarbeiter durch Krankheit, Unglück oder ähnlich unverschuldetem Ereignisse an der Dienstausübung gehindert sind. Bei verschuldetem Personalausfall wird die Fa. HC-DJ-Team von der Leistung frei und haftet nicht für eingetretene Schäden.

    9.) Der Rücktritt vom Mietvertrag ist bis zu 8 Wochen vor der Veranstaltung kostenfrei schriftlich möglich. Ein Rücktritt innerhalb der 8 Wochen ist ein Entschädigung in HöHE von 50% des Auftragswertes fällig. Bei einem Rücktritt bis zu 4 Wochen vor der Veranstaltung ist der Rücktritt nur noch bei einer Entschädigungssumme von 75% der Auftragssumme möglich.

    10.) Für jegliche Schäden, die durch mangelhaften Strom oder Stromschwankungen (oder gestelltes Material) entstehen, hat der Veranstalter in vollem Umfang zu haften. Die gegenteilige Beweisführung ist vom Veranstalter durchzuführen.

    11.) Der Mieter verpflichtet sich, über den beabsichtigten Verwendungszweck genauestes und wahrheitsgemäß Auskunft zu geben, die Mietgeräte vor jeglichen Zugriffen Dritter zu schützen der Fa. HC-DJ-Team sofort telefonisch und schriftlich zu unterrichten, falls etwa Dritte Zugriff nehmen sollten. Der Mieter haftet für alle Schäden, die der Fa. HC-DJ-Team durch Ausfall der Geräte, auf Grund von Vollstreckungsmaßnahmen beim Mieter entstehen.

    12.) Anmeldung und Abrechnung der Veranstaltung bei der GEMA ist ausschließlich Sache des Veranstalters.

    13.) Die Zahlung der Rechnung erfolgt netto Kasse ohne Abzug, sofern keine andere Zahlung vereinbart wurde.